Waldrecht / Forstrecht

 

 

Forstrecht RA Dr. Torsten Schmidt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Waldrecht / Forstrecht ist ein europarechtlich vorgeprägtes Rechtsgebiet, das sowohl durch Bundesrecht (Bundeswaldgesetz), als auch die Landesrecht (Waldgesetze der Länder - Sächsisches Waldgesetz) näher ausgestaltet ist.

 

Besonderheiten bestehen beim Waldeigentum / Waldbesitz. Hier unterscheidet man

- Staatswald

- Körperschaftswald (teilweise auch Kommunalwald)

- Kirchenwald

- Privatwald

- Gemeinschafts- / Genossenschaftswald

 

Den Waldbesitzer treffen bestimmte Verkehrssicherungspflichten, insbesondere bei der Anlegung von Waldwegen.

 

Neben einer allgemeinen Bewirtschaftungspflicht bestehen für eine Vielzahl von Bewirtschaftungsformen Genehmigungsvorbehalte (etwa Waldumwandlungsgenehmigung, Genehmigungen für Kahlhiebe und vorzeitiger Holzernte, Erstaufforstungsgenehmigung).

Nach seiner Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion kann es für den Wald auch noch besondere Schutzkategorien geben (wie etwa Schutzwald, Erholungswald, Waldschutzgebiete, Naturwaldzellen).


Streitigkeiten ergeben sich oft aus dem gesetzlich vorgeschriebenen Waldabstand. Die Landeswaldgesetze (in Sachsen § 25 SächsWaldG) schreiben die Einhaltung von Mindestabständen für Bebauungen zum Wald vor.

 


Ansprechpartner

Rechtsanwalt Dr. Torsten Schmidt, Leisnig

Fachanwalt für Verwaltungsrecht