Landpacht


 

Landpacht Rechtsanwalt Dr. Schmidt

 

 

 

In der Landwirtschaft spielen Pacht und Pachtverträge eine bedeutende Rolle. Hier bestehen vielfältige agrarrechtliche Besonderheiten. Gegenstand von Pachtverträgen können sein:

- klassische Landpacht (Überlassung landwirtschaftlicher Grundstücke)

- sog. Pflugtausch (eine besondere Form des landwirtschaftlichen Flächentausches)

- Betriebspacht (Überlassung eines gesamten landwirtschaftlichen Betriebes)

- sog. eiserne Verpachtung (Überlassung des Inventars zum Schätzwert an den Pächter)

- Flächenlose Verpachtung von Quoten- und Lieferrechten (insb. Milchreferenzen und Rübenlieferrechten)

 

 

Soweit diese Pachtverträge als "Landpachtverträge" zu qualifzieren sind, unterliegen sie zusätzlich noch besonderer behördlicher Überwachung und einem öffentlich-rechtlichen Regime mit Anzeigepflichten und Beanstandungsmöglichkeiten aus dem Landpachverkehrsgesetz.



Wichtige Vorschriften:

- §§ 581 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Pachtverträge

- §§ 585 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Landpachtverträge

- Gesetz über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen (Landpachtverkehrsgesetz - LPachtG).

 


Ansprechpartner

Rechtsanwalt Dr. Torsten Schmidt, Leisnig / Döbeln

Fachanwalt für Verwaltungsrecht.