Flurbereinigung / Flurneuordnung

 

   

 

RA Dr. Torsten Schmidt Flurneuordnung

 

 

 

    

Das "klassische Instrument" zur Schaffung sinnvoller Agrarstrukturen oder einer den gewandelten Anforderungen genügenden örtlichen Flächenverteilung ist die Flurbereinigung. Sie wird als Regelflurbereinigung, vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren, Unternehmensflurbereinigung, beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren und als freiwilliger Landtausch durchgeführt.

 

 

 

 

"Teilnehmer" an einer Flurbereinigung sind sämtliche Eigentümer und Erbbauberechtigte im Flurbereinigungsgebiet. Sie bilden die Teilnehmergemeinschaft. Verfahrensbeteiligt sind ferner noch verschiedene Nebenbeteiligte (Städte, Gemeinden, Pächter, Gläubiger von Grundpfandrechten, Berechtigte aus sonstigen dinglichen Rechten). Geleitet wird das Verfahren von der örtlich zuständigen Flurbereinigungsbehörde.

 

 

 

Das Ergebnis der Neuordnung ist der sog. Flurbereinigungsplan.

 

 

Zwar soll die Flurneuordnung einer gerechten Lastenverteilung dienen. Das gestaltet sich mitunter - insbesondere bei sehr großen Flurbereinigungsgebieten - aber schwierig. Entscheidend ist oft die vorgenommene Wertermittlung der eingebrachten Grundstücke und Anlagen, was zu Schwierigkeiten und Streit führen kann. Daher ist rechtliche Beratung für sämtliche Beteiligte stets sinnvoll.  Vor allem aber folgt das Flurbereinigungsverfahren besonderen Verfahrensvorschriften mit kurzen Fristen und Besonderheiten beim Rechtsweg.

In den neuen Bundesländern verweist das Landwirtschaftsanpassungsgesetz oftmals auf die Vorschriften der Flurbereinigung.

 

Wichtige Rechtsvorschriften:

Flurbereinigungsgesetz

  


Ansprechpartner

Rechtsanwalt Dr. Torsten Schmidt, Leisnig

Fachanwalt für Verwaltungsrecht