Das Agrarrecht - oftmals synonym auch als Landwirtschaftsrecht bezeichnet - umfasst alle Rechtsfragen, die die land- und forstwirtschaftliche sowie gartenbauliche Bodennutzung sowie der ein im Haupt- oder Nebenerwerb betriebener Land-, Forst- und Gartenbaubetrieb mit sich bringt. Darüberhinaus gehört das Jagd- und Fischereiwesen klassisch zum Agrarrecht.
Agrarrecht
Landwirtschaftsrecht bzw. Agrarecht ist also berufs- und branchenspezifisch auf das Recht der Landwirte ausgerichtet.
Es ist eine sog. Querschnittsmaterie, weil es sich nicht in die klassische Unterscheidung zivilrechtlicher, strafrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Rechtsgebiete einordnen lässt, sondern zu ihm breitgefächert Spezialregelungen aus allen Rechtsgebieten und Teilrechtsmaterien gehören.
Zum Landwirtschaftsrecht / Agrarrecht gehören unter anderem folgende Rechtsgebiete
- Landpachtrecht
- Agrarbeihilfenrecht / Fördermittel- und Subventionsrecht (Betriebsprämien und Cross Compliance)
- Agrarumweltrecht (Landschaftspflege und Naturschutzrecht, Gewässerschutzrecht, Gentechnikrecht)
- Landwirtschaftliches Bodenschutzrecht
- Landwirtschaftliches Baurecht
- Flurbereinigungsrecht
- Forstrecht / Waldrecht
- Jagdrecht
- Tierschutzrecht
- Tierzuchtrecht / Tierseuchenrecht
- Futtermittelrecht
- Düngerecht / Pflanzenschutzrecht
- Sortenschutzrecht / Saatgutverkehrsrecht
- Recht der regenerativen / erneuerbaren Energien
- Weinrecht
- Landwirtschaftliches Sozialversicherungsrecht
- Landwirtschaftliches Steuerrecht
- Landwirtschaftliches Erbrecht / Sondererbrecht / Höfe-Recht
- Landwirtschaftsverfahrensrecht
- Arbeitsrecht für Landwirte
- Anlagengenehmigungsrecht
- Familienrecht für Landwirte