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Agrarrecht

Das Agrarrecht - oftmals synonym auch als Landwirtschaftsrecht bezeichnet - umfasst alle Rechtsfragen, die die land- und forstwirtschaftliche sowie gartenbauliche Bodennutzung sowie der ein im Haupt- oder Nebenerwerb betriebener Land-, Forst- und Gartenbaubetrieb mit sich bringt. Darüberhinaus gehört das Jagd- und Fischereiwesen klassisch zum Agrarrecht.

Landwirtschaftsrecht bzw. Agrarecht ist also berufs- und branchenspezifisch auf das Recht der Landwirte ausgerichtet.

Es ist eine sog. Querschnittsmaterie, weil es sich nicht in die klassische Unterscheidung zivilrechtlicher, strafrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Rechtsgebiete einordnen lässt, sondern zu ihm breitgefächert Spezialregelungen aus allen Rechtsgebieten und Teilrechtsmaterien gehören.

Zum Landwirtschaftsrecht / Agrarrecht gehören unter anderem folgende Rechtsgebiete

- Landpachtrecht

- Agrarbeihilfenrecht / Fördermittel- und Subventionsrecht (Betriebsprämien und Cross Compliance)

- Agrarumweltrecht (Landschaftspflege und Naturschutzrecht, Gewässerschutzrecht, Gentechnikrecht)

- Landwirtschaftliches Bodenschutzrecht

- Landwirtschaftliches Baurecht

- Flurbereinigungsrecht

- Forstrecht / Waldrecht

- Jagdrecht

- Tierschutzrecht

- Tierzuchtrecht / Tierseuchenrecht

- Futtermittelrecht

- Düngerecht / Pflanzenschutzrecht

- Sortenschutzrecht / Saatgutverkehrsrecht

- Recht der regenerativen / erneuerbaren Energien

- Weinrecht

- Landwirtschaftliches Sozialversicherungsrecht

- Landwirtschaftliches Steuerrecht

- Landwirtschaftliches Erbrecht / Sondererbrecht / Höfe-Recht

- Landwirtschaftsverfahrensrecht

- Arbeitsrecht für Landwirte

- Anlagengenehmigungsrecht

- Familienrecht für Landwirte


Ansprechpartner

Rechtsanwalt Dr. Torsten Schmidt, Leisnig / Roßwein